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Rechtliches

Allgemeine
Geschäftsbedingungen

für Filmvorführungen und Veranstaltungen · Stand Juli 2026
CINEKIX Team für Kinokultur, Heithecker & Singer GbR, Platenstr. 42, Köln-Ehrenfeld

§ 1

Geltungsbereich und Veranstalter

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Filmvorführungen und Veranstaltungen des CINEKIX Veedelskino, einem Projekt der CINEKIX Team für Kinokultur, Heithecker & Singer GbR, Platenstr. 42, Köln-Ehrenfeld (im Folgenden: Veedelskino).

Mit dem Erwerb eines Tickets, der Nutzung des Einladungstools oder der Anfrage einer Veranstaltung als Gastgeber erklären sich alle Beteiligten mit diesen AGB einverstanden.

§ 2

Eintrittskarten und Teilnahme

Eintrittskarten berechtigen zur einmaligen Teilnahme an der auf dem Ticket ausgewiesenen Veranstaltung. Eine Übertragung auf andere Personen ist möglich. Tickets als Geschenk sind namentlich nicht gebunden.

Der Erwerb von Tickets durch Dritte zugunsten anderer Personen ist ausdrücklich möglich und erwünscht. Der Beschenkte erhält ein gültiges Ticket ohne Namensnennung.

Tickets, die für einen vollständigen Abend erworben werden (Geschenkter Abend, Saisonpate), berechtigen alle erscheinenden Gäste zur kostenlosen Teilnahme an der jeweiligen Vorstellung. Der Gastgeber oder der erwerbende Dritte bestimmt den Abend im Vorfeld gemeinsam mit Veedelskino.

Bei Ausfall einer Veranstaltung aus Gründen, die Veedelskino zu vertreten hat, wird der Ticketpreis erstattet oder eine Ersatzveranstaltung angeboten.

Hinweis zur steuerlichen Einordnung: Tickets, die zugunsten anderer Personen oder eines Veedelskino-Abends erworben werden, sind keine Spenden im steuerrechtlichen Sinne, sondern entgeltliche Käufe. Hierfür wird eine ordentliche Rechnung ausgestellt, keine Spendenquittung. CINEKIX Veedelskino besitzt keinen gemeinnützigen Status. Eine steuerliche Absetzbarkeit als Spende ist daher nicht möglich. Die Bezeichnung als Einladung oder Geschenk beschreibt die soziale Geste, nicht den rechtlichen Charakter des Vorgangs. Wer Tickets zugunsten anderer kauft, handelt als Käufer und erhält eine Rechnung gemäß § 14 UStG.

§ 3

Altersfreigaben und Filmauswahl

Alle gezeigten Filme sind entsprechend der gesetzlichen Altersfreigabe (FSK) gekennzeichnet. Der Einlass von Minderjährigen richtet sich nach der jeweils gültigen FSK-Einstufung und den gesetzlichen Vorgaben des Jugendschutzgesetzes (JuSchG).

Veedelskino wählt Filme für Schulvorstellungen, Familienveranstaltungen und öffentliche Abende entsprechend der pädagogischen Eignung und Altersgruppe der Zielgruppe aus.

Bei Schulvorstellungen und Kinder- oder Jugendveranstaltungen ist die begleitende Institution oder die verantwortliche Begleitperson für die Einhaltung der Altersfreigabe zuständig.

§ 4

Aufsichtspflicht bei Minderjährigen

Veedelskino übernimmt keine pädagogische, rechtliche oder gesetzliche Aufsichtspflicht über Kinder und Jugendliche.

Bei Schulvorstellungen liegt die Aufsichtspflicht ausschließlich bei der jeweiligen Schule sowie den begleitenden Lehrkräften und Betreuungspersonen. Bei Jugendveranstaltungen, Kita-Vorstellungen oder vergleichbaren Angeboten liegt die Aufsichtspflicht bei der verantwortlichen Einrichtung, dem Träger oder den benannten erwachsenen Begleitpersonen.

Gastgeber, die eine Veranstaltung für Kinder und Jugendliche organisieren, verpflichten sich, eine ausreichende Anzahl geeigneter Aufsichtspersonen sicherzustellen.

§ 5

Vorführrechte und Urheberrecht

Veedelskino zeigt ausschließlich Filme, für die die öffentlichen Vorführrechte durch den jeweiligen Rechteinhaber oder Verleih schriftlich geklärt und lizenziert sind.

Die Vorführung von Filmen auf Basis von Privatkopien, Streamingzugängen, nicht lizenzierten Datenträgern oder ungeklärten Quellen ist nicht möglich und findet nicht statt. Gastgeber dürfen keine eigenen Filmmaterialien bereitstellen oder einfordern.

Veedelskino arbeitet ausschließlich mit zugelassenen Filmverleihern und Rechteinhabern zusammen. Das jeweils aktuelle Programm ist lizenziert und für die öffentliche Vorführung freigegeben.

§ 6

GEMA und Musikrechte

Bei Filmvorführungen mit GEMA-pflichtiger Musik meldet und entrichtet Veedelskino die anfallenden GEMA-Gebühren entsprechend der geltenden Tarife für öffentliche Filmvorführungen.

Gastgeber sind nicht berechtigt, selbst Musik abzuspielen oder zusätzliche Musikbeiträge ohne vorherige Absprache und Klärung der Verwertungsrechte einzubringen.

§ 7

Aufnahmen, Fotos und Datenschutz

Während der Filmvorführung sind Videoaufnahmen jeglicher Art sowie Tonaufnahmen strengstens untersagt. Dies gilt sowohl für das gezeigte Filmmaterial als auch für den Veranstaltungsraum während der Vorstellung.

Fotografieren ist während der laufenden Filmvorführung nicht gestattet. Vor und nach der Vorstellung sowie in Pausenbereichen können Fotos gemacht werden, sofern keine Personen ohne deren Einwilligung abgebildet werden.

Fotos und Videoaufnahmen von Kindern und Jugendlichen dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung der Erziehungsberechtigten veröffentlicht oder weitergegeben werden. Veedelskino holt diese Einwilligungen im Rahmen der Veranstaltungsvorbereitung in Abstimmung mit dem Gastgeber ein.

Veedelskino verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Abwicklung der Veranstaltungen und im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Näheres regelt die gesonderte Datenschutzerklärung.

§ 8

Equipment, Technik und Versicherung

Veedelskino stellt für alle Vorführungen professionelles, geprüftes Vorführequipment bereit. Dies umfasst Lastenrad, Projektionstechnik, Leinwand, Tontechnik und Stromversorgung.

Das gesamte Equipment sowie das Lastenrad sind durch geeignete Versicherungen (Haftpflicht, Sachversicherung) abgesichert. Die technische Durchführung liegt ausschließlich bei Veedelskino.

Gastgeber dürfen das Equipment nicht eigenständig bedienen, verändern oder weitergeben. Schäden, die durch unsachgemäße Einwirkung Dritter entstehen, können dem Verursacher in Rechnung gestellt werden.

§ 9

Veranstaltungsort und Sicherheit

Gastgeber stellen sicher, dass der Veranstaltungsort für eine öffentliche Filmvorführung geeignet ist und alle relevanten behördlichen Auflagen, Nutzungsrechte und Genehmigungen vorliegen.

Gemeinsam mit dem Gastgeber prüft Veedelskino vorab: Stromversorgung und Kabelführung, Witterungsschutz oder Wetterausweichoption, Fluchtwege und Bestuhlung, Lärm- und Nachbarschaftsschutz sowie sonstige sicherheitsrelevante Fragen.

Bei Freiluftveranstaltungen behält sich Veedelskino das Recht vor, eine Vorstellung bei ungeeigneten Witterungsbedingungen abzusagen oder zu verschieben. Gastgeber werden rechtzeitig informiert.

§ 10

Haftung

Veedelskino haftet für Schäden, die durch eigenes Verschulden oder das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen bei der technischen Durchführung entstehen, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

Für Schäden, die durch das Verhalten von Veranstaltungsbesuchern, durch ungeeignete Veranstaltungsorte oder durch Umstände entstehen, die außerhalb des Einflussbereichs von Veedelskino liegen, übernimmt Veedelskino keine Haftung.

Die Haftung des Gastgebers für den Veranstaltungsort und die dort geltenden Pflichten bleibt von diesen AGB unberührt.

§ 11

Sonstiges und anwendbares Recht

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Köln.

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.

Ich habe die AGB des CINEKIX Veedelskino gelesen und stimme ihnen zu.